Ab dem 01.01.2024 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass wir nur e-Rp’s ausstellen dürfen.
Wir senden das Rezept auf die vorgeschriebene e-Platform (Telematikinfrastruktur). (https://www.gematik.de)
Kurze Zeit nach Versenden können Sie das Rezept durch Vorlage der Versichertenkarte in jeglicher Apotheke abrufen lassen und werden die Medikamente erhalten.
Ausnahmen: Betäubungsmittelrezepte, Hilfsmittel, Privatrezepte.
Dafür bekommen Sie die alten Rp’s wie gewohnt.