Masern Impfung

Liebe Patienten, für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. (Infos: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Gesundheitsministerium, Masern s.Wikipedia). Bei Unklarheit können wir Ihren Impfstatus mittels einer Blutabnahme klären und bei Bedarf die Impfung durchführen. Die Blutuntersuchung ist jedoch keine Kassenleistung! Wir beraten Sie gern.